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m e s s e n g e r
o h n e  M o r a l



Transport + Logistik GmbH

“Mit diesen Umständen, denen zweifelsfrei eine hohe deliktische Energie innewohnt, wurden die Hauptverantwortliche des messenger Kurierdienstes gleich mehrere Male konfrontiert. Entweder verweigerten sie, als es konkret wurde und sich die Vorwürfe direkt gegen sie und ihr Unternehmen richteten, die Aufklärung und Mitwirkung an dem Fall, da ihnen das Wasser bis zum Halse stand, oder sie schoben sich im kollusiven Zusammenwirken gegenseitig die Bälle zu. Zu den Hauptverantwortlichen zählen die Geschäftsführerin Birgit Bernt, der Leiter des Kundendienstes Thomas Buhl und die Assistentin der Geschäftsleitung Sandra Semjank. [...] Der Gründungsvater des Unternehmens, Achim Beier, der 2019 wohl viel zu früh verstarb, würde sich angesichts derartiger Missstände im Grabe umdrehen. Heißt es doch: “Achim hatte für alle Menschen ein offenes Ohr und ein sehr großes Herz, wenn es darum ging, Menschen in den unterschiedlichsten Notlagen nicht nur mit Rat, sondern auch mit praktischer Hilfe zur Seite zu stehen. Er war ein inspirerender und warmherziger Chef, ein großes Vorbild, das bis heute den Geist und Spirit des Unternehmens messenger prägt. Die Familie messenger!” Auf die hier präsentierte messenger-Familienangelegenheit, die den Verfasser* dieser Seite persönlich betrifft, soll “messenger ohne Moral” aufmerksam machen.”
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S H A M E O F B E R L I N S C O U R I E R S E R V I C E C O M P A N I E S


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︎ Anwaltliche Niederschrift vom 04.08.2022 (Dokument öffnen)


Konkreter Sachverhalt beginnend nach zutreffenden Rechtsausführungen ab der Seite 9:

“Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller bei zutreffendem Verständnis ihrer streitgegenständlichen Äußerungen vorgeworfen, sich mit anderen daran beteiligt zu haben,

(a) den Kurierfahrer K. zur Ausstellung eines inhaltlichen unrichtigen Zustellprotokolls zu bestimmen, und

(b) das ihm als unrichtig bekannte Zustellprotokoll in zwischen den Parteien gerichtlich anhängigen Rechtsstreitigkeiten, beginnend mit dem Berufungsverfahren beim Kammergericht, als Urkundenkopie („Abschrift“ i. S. d. § 131 Abs. 1 ZPO) vorzulegen.

Sie hat diesen Vorwurf bereits in ihren Äußerungen auf den streitgegenständlichen Webseiten auf eine Reihe von Tatsachen gestützt, die zusammen genommen die im konkreten Fall – wenn überhaupt (s. oben) – geltenden Anforderungen an einen Mindestbestand von Beweistatsachen übererfüllen.”

Aus einem weiteren Anwaltsschriftsatz vom 27. März 2023 (Landgerichtliches Hauptsacheverfahren):

“Aufgrund der vorgenannten Geschehnisse verhält es sich aus Sicht der Beklagten so, dass der Kläger im Hinblick auf die persönliche Übergabe am 14.06. nicht die Wahrheit sagt und mit Blick auf die vorgelegte Zustellungsurkunde ebenso inhaltlich unwahr vorträgt, mithin eine „schriftliche Lüge“ verbreitet wird und sich daher der Verdacht geradezu aufdrängt, dass der Mitarbeiter des messenger-Dienstes, Herr K., insbesondere durch den Kläger veranlasst wurde, die Zustellungsurkunde mit der besagten inhaltlichen Aussage zu erstellen.”

Zulässige und aufgrund einer Beschwerde des bewerteten Geschäftsinhabers geprüfte und genehmigte Google-Rezension:

“Messenger Transport + Logistik ist ein Unternehmen, das furchtbar dreiste und arglistige Kuriere beschäftigt. Diese Personen betreten Häuser ohne Zustimmung der Besitzer oder Eigentümer. Wiederum andere leiden an krassen Gedächtnislücken und helfen unmoralischen Auftraggebern bei der Erstellung von schriftlichen Lügen, indem nämlich der Kurier etwas bestätigt, das sich anhand der konkreten AGB gar nicht ergeben oder verwirklicht haben kann. Das nimmt schon fast kriminelle Züge an und ich kann jedem halbwegs vernünftigen Menschen nur raten, dort nichts zu beauftragen. Da der Fisch stets vom Kopf stinkt, ist die Leitungsebene für dieses asoziale Verhalten verantwortlich. Edit, auf die (Hinweis: inzwischen schnell wieder gelöschte) Antwort von Herrn Buhle: Kritische Worte zu äußern hat nichts mit Frust zu tun. Wenn Sie Ihre Leute nicht im Griff haben, sollten Sie Schulungen oder klassische Idiotentests anbieten.“


︎ Hinweis: Die inhaltliche Wiedergabe dieses Falls basiert auf persönlichen Erlebnissen, gründlichen, selbst durchgeführten, Recherchen und Analysen zusammen mit Rechtsanwälten, die vor den zuständigen Gerichten dafür einstehen, dass die wirklichen Umstände professionell aufgeklärt und durch öffentliches Urteil ans Licht geführt und anerkannt werden. Vielen Dank, Mika C. Nixdorf [von den Umständen direkt betroffen und an deren Aufklärung interessiert!] Die Erstellung der Website geschah in Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB sowie im Kampf ums Recht (zuletzt BVerfG, Beschl. v. 9. Februar 2022 – 1 BvR 2588/20 –, Rn. 25 m. w. N.)

︎ Buckminster NEUE ZEIT informiert ab dem 11. April 2023, und sollte bis dahin keine Mitwirkung und Aufklärung  gegenüber den namentlich genannten Gerichten erfolgt sein, bundesweit Branchenvertreter im Kurierdienstservice und macht auf diesem Wege eine ganze Branche auf das bisweilen schwarze Schaf aus Berlin aufmerksam. Es genügt jedoch nicht, lediglich zu erklären, dass es sich bei dem nachträglich erstellten Protokoll um eine schriftliche Lüge handelt, sondern vielmehr wird der verantwortliche Kurierfahrer Klaus K. darüber aufklären wollen, dass er zu dieser schriftlichen Lüge durch kollusives Zusammenwirken der Rechtsanwältin Beate H., dem Hausfriedensbrecher und dessen Rechtsanwalt angestiftet bzw. veranlasst wurde, um den Täter, der diese schriftliche Lüge den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden in Berlin vorlegte, vom Vorwurf des strafbaren Hausfriedensbruchs befreien zu können. In diesem Zusammenhang hat der Täter im Übrigen auch eine falsche Versicherung an Eides Statt vor dem Landgericht Berlin abgegeben, die ebenfalls strafbar ist.

︎ Die gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Thema “widerrechtliches Eindringen und schriftliche Lüge” umfassen mittlerweile einen Streit- und Gegenstandswert im sechsstelligen Bereich. Entsprechend unzumutbar ist das Prozessrisiko, das u.a. aufgrund der verweigerten Mitwirkung des Unternehmens messenger Transport + Logistik, auf das sich der Täter und sein Umfeld selbstschützend berufen, entstanden ist.

Der Fall: Wie die Berliner messenger Transport + Logistik GmbH strafrechtswidriges und prozessual unzulässiges Verhalten ihrer Kunden unterstützt und vertuscht.


An einem Freitag, 14. Juni, überbrachte der ehem. 1. Vorsitzende einer Berliner Kirchengemeinde (zgl. Referent in der Berliner Landeszentrale für politische Bildung) ein diskreditierendes anwaltliches Schreiben im Auftrag der Gemeinde an den privaten Lebens- und Rückzugsort eines Dritten. Dies tat er unter Verletzung des Hausrechts und durch widerrechtliches Eindringen in fremden Besitz. Der Dritte (zgl. Empfänger des anwaltlichen Schreibens) ist Mieter eines Einfamilienhauses aus dem Eigentum der Kirchengemeinde. Hinter den Kulissen der Gemeinde sind Mobbing und Schikane Alltag.  Auch die Verfasserin des streitgegenständlichen Schreibens, Rechtsanwältin Beate H., beteiligte sich an schikanösen Praktiken und ließ in Absprache mit dem 1. Vorsitzenden, der im Namen der Gemeinde ein Interesse daran hatte, auf Dritte störend und übergriffig einzuwirken, mit dem Ziel das Mietverhältnis zu beenden, das Schreiben durch eben diesen (Vorsitzenden) zustellen. Der Überbringer des Briefes war dem Empfänger in dieser Zeit weder namentlich noch optisch bekannt, deswegen sah er beim widerrechtlichen Eindringen in das Gebäude durch die Terrassentür (das komplette Wohnzimmer durchschreitend und plötzlich im Arbeitszimmer des Empfängers stehend) auch keine Veranlassung seinen Namen zu nennen. Den Brief überreichte er wortkarg quer über den Tisch und verließ anschließend das Gebäude ohne ein weiteres Wort. Auf einer Veranstaltung der Gemeinde ca. 2 Monate nach dem Vorfall konnte der Überbringer des Briefes schließlich  wiedererkannt und identifiziert werden. Mit dem Vorwurf des widerrechtlichen Eindringens in den Besitz anderer konfrontiert, streitet der Vorsitzende sämtliche Schuld und Umstände ab, beruft sich auf einen Kurier, der gekommen sein will. Pikant: Nachdem der Brief am 14. Juni unter Begehung eines strafbaren Hausfriedensbruchs überbracht wurde, erfolgte sogleich am darauffolgenden Montag, 17. Juni, eine offizielle und dokumentierte Überlieferung des Briefes unter Hinzunahme des messenger Kurierdienstes. Der Brief wurde allerdings nur still in den Briefkasten des Empfängers gelegt, wie sich aus unbestreitbaren Umständen und Urkunden ergibt. Später wurde seitens des Vorsitzenden, der Rechtsanwältin und der Gemeinde behauptet, der Brief sei ausschließlich durch einen Kurierfahrer persönlich übergeben worden, was nicht zutrifft. Ferner wurde behauptet, dass aufgrund der Zustellung am 17. Juni drei Tage zuvor gar keine anderweitige Überbringung erfolgt sein kann. Dem Empfänger des Briefes wurde vorgehalten, dass es an dem besagten Freitag zum Beispiel ein Paketlieferant gewesen sein muss, der in das Gebäude eindrang. Der Empfänger des Briefes hatte aber gar nichts bestellt, zudem ist er durchaus in der Lage eine übergriffige Zivilperson von einem Paketzusteller zu unterscheiden.

Es liegt auf Hand: Durch die “professionelle” Nachlieferung des Briefes am 17. Juni mithilfe des messenger-Dienstes soll(te) der 14. Juni aus Sicht der Kirchengemeinde ungeschehen gemacht werden, da man sich über das eigene strafrechtswidrige Vorgehen offensichtlich erschrocken hat.

Dazu der Hinweis: Die mitverantwortliche Rechtsanwältin H. verfügt über ein messenger-Kundenkonto. Dort werden Zustellnachweise abgelegt und gespeichert. Zustellnachweise enthalten die persönliche Unterschrift des Empfängers oder – im Fall eines stillen Briefkasteneinwurfes – keine Unterschrift des Empfängers. Aufgrund der in dieser Zeit gültigen AGB (vor der Coronapandemie) galt die zwingend abzunehmende persönliche Unterschrift des Empfängers als Zustellnachweis. Ohne die Unterschrift durfte und darf nicht behauptet werden, ein Brief sei persönlich übergeben worden.

Nun muss man sich vorstellen: Die Kirchengemeinde und die Rechtsanwältin stellten fest, dass sie rechts- bzw. sogar strafrechtswidrig gehandelt haben. Sie einigen sich auf eine erneute Zustellung des Briefes gleich am darauffolgenden Montag, 17. Juni. Dazu meldet sich die Rechtsanwältin Beate H., die ja Kundin beim messenger-Kurierdienst ist, telefonisch beim Kundenservice und bittet um Abholung des Briefes aus ihrem Büro. Es kommt der beauftragte Kurierfahrer Klaus K., der später gegenüber dem Landeskriminalamt unwahr aussagen wird, und holt den nachgefertigten Brief ab.

Klaus K. macht sich auf dem Weg zu dem Einfamilienhaus, das in Berlin-Westend auf einem Friedhof steht. Nichts alltägliches also. Allein dieser Ort hätte Klaus K. in jedem Fall im Gedächtnis bleiben müssen. Da Klaus K.  vor Ort niemanden antrifft, kann er das Schreiben nicht persönlich übergeben. Er wirft es in den Briefkasten, das geht aus dem Zustell- bzw. Abliefernachweis, der durch investigative Recherche beschafft werden konnte, offenkundig hervor. An diese Dokumente außerhalb eines Kundenkontos zu gelangen, ist nicht selbstverständlich. Einen Versuch war es dennoch wert, mit Erfolg. Die messenger Servicemitarbeiterin Kristin F. war damalig so hilreich, ohne zu wissen um welchen hintergründigen Vorwurf es sich handelt, und übersandte den Abliefernachweis dem Empfänger des Briefes, da dieser ein berechtigtes Interesse an dem Nachweis geltend machte. In dem Dokument fehlt die persönliche Unterschrift des Empfängers, die laut der damals gültigen AGB jedoch Vorschrift war. Und wenn man sich vor Augen hält, dass der Kurierfahrer nur zu Zwecken der persönlichen Übergabe geschickt wurde, nämlich um später behaupten zu können, eine persönliche Übergabe habe nur am 17. Juni stattgefunden, ist es fernliegend, wenn dann die Unterschrift nicht abgenommen wird, obwohl man denjenigen, wie behauptet wird, doch angeblich persönlich angetroffen hat. Desweiteren ist es fernliegend und auch nicht lebensnah, wenn nachträglich behauptet würde, die Abnahme der Unterschrift sei lediglich vergessen worden. Denn die Unterschrift war das einzige Ziel der Sendung. Wieder einmal pikant: Die Rechtsanwältin Beate H., die davon ausgehen durfte, dass nur sie Zugriff auf ihr Konto und den Abliefernachweis hat, die auch nicht damit rechnete, dass der Empfänger ihres Briefes durch einen Gefallen bzw. durch eine Unaufmerksamkeit der messenger Servicemitarbeiterin an den Abliefernachweis gelangen wird, fertigte im Zusammenwirken mit dem ehem. 1. Vorsitzenden der Gemeinde und dessen Rechtsanwalt nach (internem) Bekanntwerden des ärgerlichen Umstands der fehlenden  Unterschrift kurzerhand ein kanzleieigenes Zustellprotokoll an, mit dem das genaue Gegenteil von dem behauptet wird, was sich in der Realität zugetragen hat. Dieses eigens gefertigte und verfasste Zustellprotokoll, das dem Original Abliefernachweis des messenger Kurierdienstes diametral gegenübersteht, bestätigt demnach eine persönliche Übergabe.

Auf einem Kanzleibriefbogen der Rechtsanwältin H., der ausgerechnet den Kanzleinamen der ausstellenden Rechtsanwältin H. falsch widergab, und der lediglich auf eine Kopie der Anwaltsvollmacht Bezug nehmen konnte, nicht aber auf das Original, denn das wurde ja am 14. Juni mit der ersten Zustellung übergeben und liegt dem Empfänger vor, fertigte die Rechtsanwältin einen selbstformulierten Abliefernachweis und bestimmte in Kooperation mit dem Kurierfahrer Klaus K. und dessen Arbeitgeber, den messenger Kurierdienst Transport + Logistik, eine nachträgliche Unterschrift des Kurierfahrers auf diesem selbstgeschriebenen Abliefernachweis auf Anwaltsbriefbogen. Klaus K. bestätigte mit seiner Unterschrift, obwohl der Original messenger Abliefernachweis das Gegenteilige bescheinigt, eine persönliche Übergabe des Briefes an den Empfänger. Gegenüber dem LKA sagte Klaus K. aus, dass er sich an den Ort und die Umstände der Übergabe nicht erinnern kann, auch ließ er sich keinen Personalausweis der angeblich angetroffenen Person zeigen. Er gibt aber zu Protokoll, sich daran erinnern zu können, einen Brief übergeben zu haben.

Mit diesen Umständen, denen zweifelsfrei eine hohe deliktische Energie innewohnt, wurden die Hauptverantwortlichen des messenger Kurierdienstes gleich mehrere Male konfrontiert. Entweder verweigerten sie, als es konkret wurde und sich die Vorwürfe direkt gegen sie und ihr Unternehmen richteten, die Aufklärung und Mitwirkung an dem Fall, da ihnen das Wasser bis zum Halse stand, oder sie schoben sich im kollusiven Zusammenwirken gegenseitig die Bälle zu. Zu den Hauptverantwortlichen zählen die Geschäftsführerin Birgit Bernt, der Leiter des Kundendienstes Thomas Buhle und die Assistentin der Geschäftsleitung Sandra Semjank. 

Im Oktober 2022 kulminierte das schlechte Auftreten des messenger Dienstes schließlich, denn (hier) eigenen Überlegungen zufolge müssten Bilder von dem Briefkasteneinwurf am 17. Juni auf den Servern des messenger Dienstes Berlin gespeichert sein. Das Fotografieren des Einwurfs entspricht gängiger Kurierpraxis, wenn bspw. ein Empfänger nicht persönlich angetroffen wird. Zu diesem Zweck, und als einzige Chance, noch etwas durch direkte Preisgabe herausfinden zu können, wurde der messenger Systemadministrator Thorsten Warutsamarng durch den Verfasser dieser Website persönlich angeschrieben und um Herausgabe der gespeicherten Bilder gebeten. Es kam gar nicht dazu, dass Thorsten Warutsamarng antworten konnte, denn prompt schaltete sich der Leiter des Kundendienstes, Thomas Buhle, dazwischen und schrieb:

“Wir haben Zugriff auf die Daten. Diese stellen wir lediglich dem Auftraggeber zur Verfügung. Wir haben keine Berechtigung, anderen die Daten zu übergeben. Bitte wenden Sie sich an den Auftraggeber H. K. Rechtsanwälte. Ich bedaure, Ihnen hierbei nicht helfen zu können.”

Das ist nun besonders spannend und kurios, denn der Betroffene dubioser Machenschaften soll sich zur Aufklärung ausgerechnet an die Kanzlei wenden, die Teil der dubiosen Machenschaften ist, so wie Thomas Buhle und der messenger Kurierdienst selbst auch. Als unbefangener Durchschnittsleser wird man sehen und erkennen können, dass ein seriös arbeitendes Unternehmen so niemals auftreten und agieren würde. Es würde den unehrlichen Kunden aus seinem Zuständigkeitsbereich entfernen und sich von diesen skandalösen Vorgängen, die bis in das Land- und Kammergericht Berlin hineinreichen und dort bearbeitet werden, klar und deutlich distanzieren. Insbesondere würde ein seriöses Unternehmen die Aufklärung positiv vorantreiben und das gespeicherte Datenmaterial offenlegen. Es wäre jederzeit möglich, sowohl die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin, als auch den 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin über die wirklichen Umstände der Überbringung (Briefkasteneinwurf, schriftliche Lüge im Nachgang) zu informieren und sich von den deliktischen Vorgängen zu distanzieren bzw. durch Eingeständnis zu befreien. Auch der Kurierfahrer Klaus K. könnte jederzeit einräumen, unter Druck gestanden zu haben, da er fürchten musste, durch die nicht erfolgte persönliche Übergabe und den Ärger der Rechtsanwältin H. darüber, seinen Job zu verlieren. Das Anfertigen einer schriftlichen Lüge erfüllt keinen Straftatbestand, weswegen der messenger Kurierdienst und ihr Fahrer Klaus K. auch keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten haben. Bisweilen tritt das Unternehmen aber ohne Anstand und Gewissen auf, was höchst fragwürdig, beschämend und völlig inakzeptabel ist. 

Das Unternehmen messenger Kurierdienst verweigert die Aufklärung in dem konkreten Fall, und, was weitaus schlimmer und einschneidender wiegt: Es steht der Aufklärung der wirklichen Umstände und der Gerechtigkeit wissentlich im Weg. Der messenger Kurierdienst präsentiert sich in diesem Szenario – wohlbemerkt freiwillig (!) – als eine Stelle, der es an Moral, Einsicht und Ehrlichkeit erheblich mangelt.

Dass ein traditionsreiches Unternehmen bereit ist, seine Reputation für einzelne, offenkundig dumme und verlogene Kunden aufs Spiel zu setzen, mutet mindestens genauso dumm und unehrlich an. Der Gründungsvater des Unternehmens, Achim Beier, der 2019 wohl viel zu früh verstarb, würde sich angesichts derartiger Missstände im Grabe umdrehen. Heißt es doch:

“Achim hatte für alle Menschen ein offenes Ohr und ein sehr großes Herz, wenn es darum ging, Menschen in den unterschiedlichsten Notlagen nicht nur mit Rat, sondern auch mit praktischer Hilfe zur Seite zu stehen. Er war ein inspirerender und warmherziger Chef, ein großes Vorbild, das bis heute den Geist und Spirit des Unternehmens messenger prägt. Die Familie messenger!”

Auf die hier präsentierte messenger-Familienangelegenheit, die den Verfasser* dieser Seite persönlich betrifft, soll “messenger ohne Moral” aufmerksam machen.

Vielen Dank!

Berlin, am 02. April 2023.
*Es wurde ein anderes Pronomen verwendet.



“Mit diesen Umständen, denen zweifelsfrei eine hohe deliktische Energie innewohnt, wurden die Hauptverantwortlichen des messenger Dienstes mehrere Male konfrontiert. Entweder verweigerten sie die Aufklärung und Mitwirkung an dem Fall, da ihnen das Wasser bis zum Halse stand, oder sie meldeten sich gar nicht erst zurück.“

“Rot, die Farbe der Lüge”

Birgit ohne Moral



Auch Birgit ohne Moral (bewertet das Unternehmen, für das sie tätig ist): “Seit über 20 Jahren lasse ich meine wichtigen und eiligen Sendungen innerhalb Berlins mit Kurieren zum Empfänger bringen - auch regelmäßig in die Republik und ins europäische Ausland. Neben dem stets guten Service gefällt mir der sportlich fröhliche Geist, den die Kuriere ausstrahlen. Schnell, zuverlässig und immer auf den Punkt! Ich bin großer FAN von messenger.”

Thomas ohne Moral




Sandra ohne Moral



Appell:


︎ Birgit Bernt und Thomas Buhle sind aufgefordert, die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin und den 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin unter eigener Mitwirkung, die ihnen jederzeit möglich ist, über die wirklichen Umstände  der Übergabe des streitgegenständlichen Briefes und der nachträglichnen Anstiftung des Kurierfahrer Klaus K. durch den Täter und dessen Umfeld schriftlich zu informieren und sich anschließend von solchen Kunden zu distanzieren, die diese Umstände erst hervorgerufen haben. Anstand, Moral und Selbstkorrektur haben noch keinem geschadet.

The universe will reward this decision.

Adressen:


︎ Landgericht Berlin, Zivilkammer 27, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin, Faxnummer direkt: 030 / 90188 161, Vorsitzender Richter Holger Thiel, Unter Berufung auf die Aktenzeichen 27 O 287/21 und 27 O 103/22 und 27 O 392/22

︎ Kammergericht Berlin, 10. Zivilsenat, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, Telefax: 030 / 9015-2200, Vorsitzender Richter Dr. Oliver Elzer, Unter Berufung auf die Aktenzeichen 10 U 61/21 und 10 U 114/22



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